Referendum zur Eingliederung Graubündens in die Helvetische Republik
Referendum zur Eingliederung Graubündens in die Helvetische Republik
Die Bundstagsbeschlüsse waren dem Referendum der Gerichtsgemeinden unterstellt. In jeder Gemeinde nahmen die männlichen Gemeindebürger Stellung zum jeweiligen Geschäft anhand eines Ausschreibens des Bundstags, die Gemeinden teilten dann ihre Entscheidungen schriftlich mit. Das Referendumsvotum konnte differenziert ausfallen, neben Ja oder Nein gab es auch bedingte Zustimmung, weitere Vorschläge oder Verschiebungsanträge.
Die "Mehren" der Gerichtsgemeinden wurden innerhalb der Bünde gesammelt und vorsortiert. Ausschlaggebend war die Mehrheit der Gerichtsgemeinden. Jede hatte, je nach Grösse, eine oder zwei Stimmen. Die Ermittlung der Abstimmungsergebnisse konnte sich als schwierig erweisen. Angesichts der Bandbreite der Gemeinde-Voten war die "Klassifikation der Mehren", also die Einteilung der Stimmen in annehmende, bedingt annehmende und ablehnende eine anspruchsvolle Aufgabe. Das Schussergebnis wurde in einem Bundstagsabschied festgehalten.
Beim hier gezeigten Dokument handelt es sich um die Klassifikation der Stimmen in der Frage, ob man bereit sei "mit den Bevollmächtigten der helvetischen Republik wegen einer Vereinigung mit der Schweiz unter möglichst vortheilhaften Bedingungen in Unterhandlungen zu treten". Da die Beitrittsgegner in der Mehrheit waren, wurde der Antrag am 6. Juli 1798 abgelehnt. Erst im April 1799 vereinigte sich Graubünden mit der Helvetische Republik.
Quelle: F. Hitz, I. Saulle Hippenmeyer, Der Bundsbrief vom 23. September 1524, Beitrag zum Jubiläum «500 Jahre Freistaat der Drei Bünde», Chur 2024, S. 163f.
Staatsarchiv Graubünden / StAGR A II/2 Nr. 1165 / Abschiede und Ausschreiben (1469 - 1812) / Archivinformationssystem Staatsarchiv Graubünden.
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